Fahrradabstellplätze: Gesetzentwurf der Europäischen Kommission

Der Fahrradmarkt ist dynamischer denn je. Begünstigt durch die Haft, die Begeisterung der Franzosen für die Fahrrad ist bis heute immer noch relevant. DER VAEInsbesondere hat es keine Krise gegeben. Es hört nie auf zu explodieren und macht die Jahre 2020, 2021 und 2022 außergewöhnlich. Experten zufolge liegt das Potenzial des Landes bis 1 bei 1,5 bis 2025 Millionen verkauften VAE. Aber wie sieht es mit dem Parken aus?

Mehr Fahrradabstellplätze in Gebäuden

Logischerweise müssen Projekte in Betracht gezogen werden, um die Fahrradparkplätze zu vervielfachen. Da die derzeitigen Anlagen nicht mehr ausreichen, müssen geeignete Lösungen gefunden werden. Die Europäische Kommission hat nicht gezögert, die Einrichtung weiterer zu empfehlen Fahrradabstellplatz in Gebäuden.
Dieses Projekt betrifft Wohngebäude ebenso wie Arbeitsstätten, Gewerbeflächen und alle öffentlich zugänglichen Gebäude. Es sieht eine anteilige Anzahl im Verhältnis zu den bereits vorhandenen Pkw-Stellplätzen vor. Dann berücksichtigt er auch die Maße aller Arten von Fahrrädern, insbesondere von klassischen Modellen, Pedelecs, Dreirädern und Modellen Fracht.

Verpflichtende Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Genauer gesagt empfiehlt die Europäische Kommission die obligatorische Entwicklung von mindestens zwei Parken für Fahrrad pro Unterkunft. Ziel ist es, dass diese Richtlinie auf alle Wohngebäude angewendet wird, die über mehr als 3 Stellplätze für Autos verfügen. Dann fordert sie auch, dass 10 % dieser Fahrradabstellplätze an die Größe von Spezialfahrrädern angepasst werden.
Für Nichtwohngebäude schlägt die Europäische Kommission die Entwicklung von a Fahrradparkplatz für jeden PKW-Stellplatz, sofern das Gebäude bereits über mehr als 5 PKW-Stellplätze verfügt.

Nota bene

Es sei darauf hingewiesen, dass dieses Projekt zugunsten von Fahrrädern noch nicht umgesetzt wurde. Es erscheint immer noch in Form eines Vorschlags, und wir müssen auf die Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union warten, was mehrere Jahre dauern kann.
Wie dem auch sei, dieses Projekt ist Teil der Überarbeitung der europäischen Richtlinie von 2010 mit dem Titel „Energieeffizienz von Gebäuden“ und damit Teil des Grünen Pakts für Europa.
Wir dürfen auch die derzeit geltenden Gesetze nicht vergessen, insbesondere: das Gesetz vom 12. Juli 2010 über das nationale Engagement für die Umwelt; das ALUR-Gesetz in Bezug auf Fahrradparkplatz in Altbauten und die Texte des Mobilitätsorientierungsgesetzes 2019 zu den Maßen und Bedingungen des Fahrradabstellens.