Fahrradparken: Vorschlag für ein interessantes Projekt der Europäischen Kommission

Der Fahrradmarkt ist dynamischer denn je. Begünstigt durch die Haft, die Begeisterung der Franzosen für die Fahrrad ist bis heute immer noch relevant. DER VAEInsbesondere hat es keine Krise gegeben. Es hört nie auf zu explodieren und macht die Jahre 2020, 2021 und 2022 außergewöhnlich. Experten zufolge liegt das Potenzial des Landes bis 1 bei 1,5 bis 2025 Millionen verkauften VAE. Aber wie sieht es mit dem Parken aus?

Einrichtung von mehr Fahrradabstellplätzen in Gebäuden

Logischerweise müssen Projekte in Betracht gezogen werden, um die Fahrradparkplätze zu vervielfachen. Da die derzeitigen Anlagen nicht mehr ausreichen, müssen geeignete Lösungen gefunden werden. Die Europäische Kommission hat nicht gezögert, die Einrichtung weiterer zu empfehlen Fahrradabstellplatz in Gebäuden. Dieses Projekt betrifft sowohl Wohngebäude als auch Arbeitsplätze, Gewerbeflächen und alle Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Es sieht eine proportionale Anzahl im Verhältnis zu den bereits vorhandenen Parkplätzen für Autos vor. Anschließend berücksichtigt er auch die Abmessungen aller Fahrradtypen, insbesondere klassischer Modelle, Pedelecs, Dreiräder und Modelle Fracht.

Verpflichtende Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Genauer gesagt empfiehlt die Europäische Kommission die obligatorische Entwicklung von mindestens zwei Parken für Fahrrad pro Unterkunft. Ziel ist es, dass diese Richtlinie auf alle Wohngebäude angewendet wird, die über mehr als 3 Stellplätze für Autos verfügen. Dann fordert sie auch, dass 10 % dieser Fahrradabstellplätze an die Größe von Spezialfahrrädern angepasst werden. Für Nichtwohngebäude schlägt die Europäische Kommission die Entwicklung von a Fahrradparkplatz für jeden PKW-Stellplatz, sofern das Gebäude bereits über mehr als 5 PKW-Stellplätze verfügt.

Nota bene

Es ist zu beachten, dass dieses Projekt zugunsten des Fahrrads noch nicht umgesetzt wurde. Es liegt immer noch in Form eines Vorschlags vor und wir müssen auf die Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union warten, was mehrere Jahre dauern könnte. Wie dem auch sei, dieses Projekt ist Teil der Überarbeitung der europäischen Richtlinie „Energieeffizienz von Gebäuden“ aus dem Jahr 2010 und damit Teil des Grünen Pakts für Europa. Wir dürfen auch die derzeit geltenden Gesetze nicht vergessen, insbesondere: das Gesetz vom 12. Juli 2010 über das nationale Engagement für die Umwelt; das ALUR-Gesetz in Bezug auf Fahrradparkplatz in Altbauten und die Texte des Mobilitätsorientierungsgesetzes 2019 zu den Maßen und Bedingungen des Fahrradabstellens.